Die Küste Madeiras

Wo kann ich Schadenersatz wegen Flugverspätung geltend machen?

Bitte wenden Sie sich immer an die zuständige Airline, da der Anspruch aus der EU-Fluggast-Verordnung in der Regel höher ist, als der Schadenersatz-Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter. In der Regel finden Sie dazu ein Formular auf der Seite der Airline, wo Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Wenn Sie sich an uns wenden, müssen Sie Ihren Anspruch aus der EU-Fluggast-Verordnung an uns abtreten, damit sichergestellt ist, dass Sie den Anspruch nicht doppelt geltend machen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten wie Flug- und Ticketnummern.

Über diesen Link können Sie einen Musterbrief an die Airline erstellen.

Hier finden Sie die Eingabe-Möglichkeit direkt bei der jeweiligen Airline:

TAP-Portugal

SATA Air Azores

Im Fall von Verspätungen wird immer an den Fluggast direkt ausbezahlt, denn man möchte bei der Airline verhindern, dass ein Reisebüro oder Reiseveranstalter die Reklamation einreicht und die Erstattung "einstreicht". Nur für Tickets die annulliert wurden, bevor die Reise überhaupt angetreten wurde, können wir als Reiseveranstalter für sie tätig werden und eine Erstattung beantragen.

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