Portugal - Kap Verde - Sao Tome Einreisebestimmungen

Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- sowie ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Bitte informieren Sie sich selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen und verfolgen Sie die Nachrichtenmedien. Tagesaktuelle Informationen über Pass- und Visaerfordernisse erteilen die zuständigen Botschaften und Ihr örtlicher Bürgerservice oder das Auswärtige Amt.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Pass- und Visum-Erfordernisse für Portugal

Einreise nach Portugal für EU-Bürger sowie Bürger aus Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz mit Personalausweis

Bürger der Europäischen Union sowie solche aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen zur Einreise nach Portugal lediglich einen Personalausweis. Minderjährige müssen zusätzlich zum Personalausweis auch eine Reiseerlaubnis ihrer Eltern vorweisen können.

Mit Wirkung vom 24. September haben die deutschen Behörden in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut die Region Lissabon auf der Grundlage der in den letzten Wochen in Lissabon verzeichneten Neuinfektionszahlen als epidemiologisches Risikogebiet eingestuft und für den Großraum Lissabon eine Reisewarnung ausgesprochen. Auf Passagiere, die sich im Transit durch die Region Lissabon befinden, hat diese Entscheidung keine Auswirkungen, sofern sie bei ihrer Ankunft in Deutschland nachweisen können, dass sie die Region Lissabon nur von anderen Punkten des Staatsgebiets aus durchquert haben oder dass sie nur den Flughafen der portugiesischen Hauptstadt mit Deutschland als Endziel passiert haben. Auf alle anderen nationalen Flughäfen Portugals hat diese Reisewarnung keinerlei Auswirkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung andere Gebiete Portugals nicht betrifft. Ebenfalls nicht betroffen sind die Inselgruppen Azoren und Madeira, wo die Zahl der Neuinfektionen in den letzten Monaten sehr gering war. Wenn Sie eine Rundreise durch Portugal gebucht haben oder buchen möchten, können wir den Lissabon-Baustein Ihrer Reise gerne umplanen, sodass Sie keine  Einschränkungen bei der Einreise nach Deutschland zu befürchten haben. Sprechen Sie uns dazu bitte einfach an.

Folgende Staatsbürger brauchen einen mindestens 3 Monate gültigen Reisepass

Staatsbürger der folgenden Länder benötigen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einen Reisepass, der nach Beendigung des Aufenthalts noch mindestens drei Monate lang gültig ist: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Vatikanstadt, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Mazedonien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Saint Kitts und Nevis, São Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, Südkorea, Uruguay, USA, Venezuela; dasselbe gilt für Bürger aus den besonderen Verwaltungsregionen der Volksrepublik China in Hong Kong und Macau, und von Taiwan.

Staatsbürger aller anderen Länder brauchen zur Einreise nach Portugal ein Visum

Staatsbürger aus anderen als den oben aufgeführten Ländern benötigen für die Einreise nach Portugal ein Visum, das in den portugiesischen Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Landes beantragt werden kann und für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgestellt wird.

Gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Schengener-Abkommen benötigen Reisende, die innerhalb des Schengener-Vertragsgebiets unterwegs sind, für ihre Ein- oder Ausreise kein neues Visum.



Weiterführende Links:

Visum Antrag: http://www.secomunidades.pt/vistos/index.php?option=com_content&view=article&id=171&Itemid=14&lang=pt
Portugiesische Konsulate im Ausland: http://www.secomunidades.pt/web/guest/PostosConsulares
SEF-Serviço de Estrangeiros e Fronteira / Ausländerbehörde: http://www.sef.pt
Auswärtiges Amt


Gesundheitspolizeiliche Formalitäten für Portugal

Impfpflicht

Es bestehen keine Impfvorschriften für Portugal. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nach Madeira und auf die Azoren gefordert.

Ärztliche Hilfe in Portugal

Sollten Sie ärztliche Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitszentrum (Centro de Sáude). An die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser sollte man sich nur in schwerwiegenden Situationen wenden (schwere Verletzungen, Vergiftungen, Verbrennungen, Infarkte, Thrombosen, Atemwegsprobleme, usw.).

Algarve: Ärztliche Untersuchungen für Touristen

Während der Sommersaison können sich Touristen in 32 Strand-Gesundheitseinrichtungen, verteilt entlang der Küste der Algarve, ärztlich untersuchen lassen. Das Ziel ist es, die Gesundheitsvorsorge sicherzustellen und alle klinischen Fälle, die vor Ort behandelt werden können, nachzukommen oder gegebenenfalls den Patienten zu einer geeigneteren Gesundheitseinrichtung weiterzuleiten. Dieser Dienst vervollständigt die regulären Sprechzeiten der Gesundheitszentren und wird in 2016 eine tägliche Öffnungszeit von 10:30 bis 19:30 Uhr, zwischen dem 4. Juli und dem 3. September, und von 10:00 bis 18:00 Uhr, zwischen dem 4. September und dem 18. September, haben. Weitere Informationen finden Sie unter www.arsalgarve.min-saude.pt




Medizinische Hinweise für Portugal

Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • körperbedeckende ggf. imprägnierte helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.

Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Dengue Fieber

Dengue-Fieber kommt auf Madeira vor. Der letzte größere Ausbruch war 2012/13. Dengue wird durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes (Stegomyia) aegypti übertragen. Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen im präventiven Bereich (Mückenbekämpfung und Gesundheitsaufklärung) werden seitdem nur noch einzelne Fälle gemeldet. Dennoch wird - da es derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie gibt, ein ausreichender individueller Mückenschutz empfohlen (s. o.).

Pass- und Visum-Erfordernisse für Kap Verde

Einreise Kapverden: Reisepass ist Einreise nach Kap Verde erforderlich

Visum Kapverden: Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige benötigen seit 01.01.2019 für touristische Kurzaufenthalte bis zu 30 Tagen kein Visum mehr zur Einreise nach Kapverden, müssen sich aber bis zu fünf Tage vor Reiseantritt online bei der Polícia National de Cabo Verde unter Angabe der Passdaten, Reisezeitraum (Ein- und Ausreise), Flugnummer und Ort der Unterkunft registrieren. Die Neuregelung betrifft auch die Zahlung der Flughafensicherheitsgebühr (TSA-Tax), die bisher bei Ticketkauf fällig wurde. Sie muss nun ebenfalls bei der Online-Registrierung beglichen werden (3400 Escudos, ca. 34 Euro pro Person für internationale Flüge).

Sie können die Registrierung und Entrichtung der Flughafensicherheitsgebühr unter folgendem Link selbst vornehmen: https://registration.cv.zetes.com

Falls wir die Registrierung und Entrichtung der Flughafensicherheitsgebühr für Sie übernehmen sollen, geben Sie uns bitte am besten direkt bei der Buchung Bescheid. Die Gebühren belaufen sich in diesem Fall auf 50 Euro pro Person.

Einreise Kapverden:
Flugtouristen reisen normalerweise über Sal, Praia, Boavista und Mindelo ein. Bei der Anreise mit Privatschiffen (Segelyachten) ist zu beachten, dass die Einreise nur über die Häfen von Sal, Praia und Mindelo möglich ist. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 100.000,- Escudos (ca. 907,- €) geahndet.

Gesundheitspolizeiliche Formalitäten für Kap Verde

Empfehlung des Auswärten Amtes für Kapverden


Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.

  • Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
  • Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und Typhus angeraten.

Bitte lassen Sie sich zudem vor einer Reise nach Cabo Verde durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z. B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)

Medizinische Versorgung auf den Kapverden

Die medizinische Versorgung in Cabo Verde ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Krankenhäuser mit fachärztlicher Versorgung sowie ausreichender apparativer und technischer Ausstattung gibt es nur in Praia/Santiago und Mindelo/São Vicente. Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.

Krankenversicherung auf Reisen in Kap Verde

Ärzte und Medikamente müssen privat vor Ort bezahlt werden. Touristen, die nach Cabo Verde kommen, sollten deshalb über einen ausreichenden, auch für das Ausland gültigen, Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Medizinische Hinweise für die Kapverden

Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mücken auf den Kapverden wird allen Reisenden empfohlen

  • körperbedeckende ggf. imprägnierte helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.

Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Cabo Verde gilt als malariafrei. Gelbfieber kommt in Cabo Verde ebenfalls nicht vor. Auf den Inseln gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: Denguefieber und Zikavirus-Infektionen. Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Es besteht auf den Inseln ein Risiko für diverse Darminfektionen. Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
  • In Cabo Verde besteht das Risiko an Tuberkulose zu erkranken. Die Übertragung erfolgt durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen.
  • HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Weitere Gesundheitsgefahren
  • Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
  • Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z. B. Wurminfektionen.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.

Vorsicht bei exotischen Souvenirs der Kapverden

Für viele Reiseandenken gibt es strenge Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig - bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Auch wenn ein exotisches Souvenir durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckend ist - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Daher kann es sein, falls Sie solche Souvenirs erworben haben, dass der Zoll diese einbehält oder Sie mit einer Strafe rechnen müssen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz stellen für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub bereit, damit Sie sich genau informieren können, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Quelle: Auswärtiges Amt, Kapverden

Pass- und Visum-Erfordernisse für Sao Tome und Principe

Ein Reisepass ist zur Einreise nach nach Sao Tome und Principe erforderlich

Für die Einreise nach Sao Tome und Principe ist für deutsche Staatsbürger ein gültiger Reisepass erforderlich. Generell ist die Einreise mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderpass. Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige mit gültigem Reisepass benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen sowie die Durchreise kein Visum.

Für Aufenthalte von mehr als 15 Tagen wird ein Visum benötigt. Das Visum wird von der der Botschaft der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe in Brüssel ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Visum über die Webseite des são-toméischen Migrations- und Grenzdienstes zu beantragen. Es werden keine Visa bei Einreise am Flughafen in São Tomé mehr ausgestellt.

Für Minderjährige gelten die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Für Staatsbürger aller anderen Länder gilt

Sollten Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die deutsche besitzen, so teilen Sie uns bitte bei Ihrer Anfrage oder Buchung Ihre Nationalität mit, so dass wir Sie über die entsprechenden Einreisebestimmungen informieren können. Vielen Dank!


Gesundheitspolizeiliche Formalitäten für Sao Tome und Principe

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch www.who.int). Bei direkter Einreise aus Europa ist die Impfung nicht notwendig.

Bei Einreisen aus dem Gelbfieberendemiegebiet ist zwingend ein internationales Gelbfieberimpfzertifikat vorzulegen, das eine lebenslange Gültigkeit besitzt, siehe auch www.who.int. Diese Impfpflicht gilt für alle Personen älter als 12 Monate. São Tomé und Príncipe ist gelbfieberfrei.

Medizinische Versorgung in Sao Tome und Principe

Die medizinische Versorgung entspricht bei weitem nicht den europäischen Standards. Besucher mit komplikationsanfälligen Vorerkrankungen sollten sich eine Reise gut überlegen.
Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke und alle notwendigen Dauermedikamente mit sich führen.

Krankenversicherung auf Reisen in Sao Tome und Principe

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Diese sollte nicht nur medizinisch notwendige sondern auch medizinisch sinnvolle Evakuierungen einschließen.

Empfehlung des Auswärten Amtes

Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza (Grippe), Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose)
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.



Medizinische Hinweise für Sao Tome und Principe

Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

São Tomé und Príncipe ist derzeit von einer Häufung akuter Hautinfektionen unklarer Ursache betroffen. Nach vorliegenden Informationen der WHO sind mehrere hundert Personen daran erkrankt. Für die initiale Annahme einer epidemieartigen Verbreitung einer speziellen tropischen Hautinfektion, des sog. Buruli-Ulkus, fand sich bisher kein wissenschaftlicher Beweis. Eine ansteckende Erkrankung (Mensch zu Mensch) wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenommen. Allen Reisenden wird empfohlen, die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten und im Falle einer Auffälligkeit an der Haut ärztlichen Rat und Behandlung einzuholen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (fast 100% der Fälle in Sao Tomé und Principe) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.
Folgende grundlegende Hinweise sollten beachtet werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten: Schistosomiasis (Bilharziose)

Auf Sao Tomé und Principe tritt die intestinale Schistosomiasis (Darmbilharziose) auf. Sie ist auf beiden Inseln fokal endemisch. Sie wird über Hautkontakt durch mit Schistosomenlarven belastetem Süßwasser übertragen. Die Gefahr der Übertragung besteht daher nur beim Baden in Süßwassergewässern.

HIV/Aids

Genaue Angaben über die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung liegen nicht vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.



Haftungsausschluss

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland und sind auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.