Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Anmelder picotours den Abschluss eines Reisevertrages mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, Post oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der Online-Reservierung (Zugang wird elektronisch bestätigt) verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einzustehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch picotours zustande und der Vertragsschluss wird dem Kunden von picotours auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, bestätigt (in Papierform nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines wird in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig sowie der Betrag für die Reiserücktrittskostenversicherung, soweit abgeschlossen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Restreisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig (bei kurzfristigen Anmeldungen nach diesem Zeitpunkt: sofort der gesamte Reisepreis) und muss unaufgefordert beglichen werden, sofern der Sicherungsschein dem Kunden vorliegt und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Der Kunde hat auf Überweisungslaufzeiten zu achten.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht bei jeweiliger Fälligkeit, so kann picotours nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an 5.2 orientieren.
2.3 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat picotours diese Zahlungsart durch Buchungsbestätigung akzeptiert, so gilt eine Zahlung solange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von picotours vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und picotours ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von picotours und aus den bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erebliche Vertragsänderungen

4.1 picotours behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird picotours den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von picotours zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für picotours führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von picotours zu erstatten. picotours darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 picotours behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). picotours hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann picotours sie nicht einseitig vornehmen. picotours kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von picotours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann picotours die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. picotours kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von picotours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5 picotours kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die picotours den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6 Nach dem Ablauf einer von picotours nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit picotours infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat picotours unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen geraten, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei picotours.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann picotours vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Picotours kann diesen Anspruch wahlweise konkret oder pauschaliert berechnen. Picotours hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von picotours und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Flugpauschalreisen / Pauschalreisen:
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
– ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,
– ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
– ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises,
– bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Ferienwohnungen / Ferienhäuser:

- bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
- ab dem 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,
- ab dem 19. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises,
- bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie picotours nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. picotours kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber picotours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. picotours darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

5.4 Bei Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) kann picotours ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 29,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Es steht dem Kunden frei, picotours nachzuweisen, dass picotours ein Schaden in Form von Umbuchungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisezieles oder Reisedatums, die später als 60 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß der hier in 5.2 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. War die Umbuchung erforderlich, weil picotours keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB dem Kunden gab, ist die Umbuchung kostenfrei.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm picotours ordnungsgemäß angeboten hat, aus ausschließlich von ihm zu vertretenden Gründen (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise oder Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt des Reiseveranstalters, Kündigung

7.1 picotours kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Gleichermaßen kann picotours vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. picotours hat den Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

7.2 Tritt picotours nach 7.1 vom Reisevertrag zurück, verliert picotours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von picotours, zurückerstattet.

7.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch picotours nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann picotours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält picotours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei picotours oder bei der örtlichen Reiseleitung von picotours anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die picotours Kontaktnummer für Notfälle befindet sich stets in der Reisebestätigung, die Nummern aller örtlichen Partner erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen. Soweit picotours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat picotours den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. picotours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann picotours die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat picotours Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet picotours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch picotours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält picotours hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von picotours auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von picotours zu erstatten. picotours ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das eingesetzte Beförderungsmittel muss dabei dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen picotours zur Last.

8.3 Flugzeiten sind wie auf dem Reiseablaufplan angegeben vorgesehen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, sich ab 24 Stunden vor der Abreise vor dem Hin- und Rückflug über den genauen Zeitpunkt des Abfluges bei der Reiseleitung oder bei der Fluggesellschaft zu informieren.

9. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von picotours für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Mitwirkung des Reisenden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.2 Der Kunde hat pünktlich bei Reiseantritt zu erscheinen.
Sofern der Reiseplan eine Beförderungsleistung „Zug zum Flug“ bzw. „Rail & Fly“ der DB AG enthält, erfolgt die Beförderung auf der Grundlage des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von picotours.

10.3 Der Kunde hat den Anweisungen des örtlichen Reiseleiters von picotours Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann picotours ggf. nach Ziffer 7.3 vorgehen.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 picotours informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.2 Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile (z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten), die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

11.3 Hat der Kunde picotours beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, z. B. ein Visum zu beantragen, so haftet picotours nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

picotours ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

13. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert picotours den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. picotours hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse mail@picotours.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an datenschutz@picotours.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, anwendbares Recht, Hinweise

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und picotours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist, oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von picotours vereinbart.

14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: picotours nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

15. Reiseveranstalter

Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Reisen werden von picotours, Sabine Heller, veranstaltet.
Anschrift: picotours, Sabine Heller, Herrenstraße 49, 79098 Freiburg,
Tel. +49 761– 45 892 890, Fax +49 761 – 45 892 896, E-Mail: mail@picotours.de

Stand: 01.07.2018